Mittwoch, 28. August 2013

Begegnung mit Holocaust-Überlebenden in der MEDIAN Rheingau-Taunus-Klinik Bad Schwalbach

Bad Schwalbach (ots) - Vor Jahren wäre es kaum denkbar gewesen, dass Überlebende des Holocaust und junge Menschen sich so unbefangen begegnen, wie das in diesen Tagen in Bad Schwalbach geschieht. 20 Polinnen und Polen, die sämtlich auf kaum glaubliche Schicksale verweisen können, trafen - überwiegend aus Warschau kommend - in dem Kurort ein, wo sie für zwei Wochen Gast der MEDIAN Rheingau-Taunus-Klinik sind. Sie überlebten als Häftlinge die Konzentrationslager Auschwitz und Ravensbrück, Sachsenhausen und Dachau oder die Todeslager von Stutthoff und Mauthausen-Gusen. Einige der Gäste haben Jahre in einem KZ zugebracht, andere wiederum wurden dort geboren.

Dass es zu der Begegnung zwischen den Opfern des nationalsozialistischen Rassenwahns und den jungen Deutschen überhaupt kommen kann, ist dem Verein "Zeichen der Hoffnung", dem Versöhnungswerk für eine gemeinsame Zukunft von Polen und Deutschen, zu verdanken. Seit Jahren lädt es Polinnen und Polen nach Bad Schwalbach ein und wird dabei tatkräftig von der MEDIAN Rheingau-Taunus-Klinik unterstützt. Deren Chefarzt Dr. Gerhard Müller hält den Austausch mit den Holocaust-Überlebenden für einen äußerst wichtigen Beitrag zur deutsch-polnischen Versöhnung und bietet den polnischen Nachbarn auch künftig die Gastfreundschaft der MEDIAN Klinik an.

Montag, 19. August 2013

Monitoring-Stelle zur UN-BRK fordert mehr Selbstbestimmung behinderter Menschen in rechtlichen Angelegenheiten

Berlin (ots) - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat den Gesetzgeber aufgefordert, die deutsche Rechtslage und die Rechtspraxis hinsichtlich der rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu überprüfen. "Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Staat, Menschen mit Behinderungen auf ihren Wunsch hin beim Handeln und in der Vorbereitung der persönlichen Entscheidung zu unterstützen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung des Sammelbandes zu "Gleichheit vor dem Recht".

Der Gesetzgeber habe die Verpflichtung, die rechtliche Selbstbestimmung behinderter Menschen durch geeignete Maßnahmen zu stärken, insbesondere Unterstützungsansätze offensiv zu fördern, die gleichzeitig vor Fremdbestimmung schützten. Damit gebe die UN-Behindertenrechtskonvention ein Modell der assistierten Handlungsfähigkeit in rechtlichen Angelegenheiten vor, das Betreuung und Soziale Arbeit praktisch vor sehr große Herausforderungen stelle.

"Vor allem Menschen mit geistiger oder psychosozialer Behinderung erfahren mehr Einschränkungen im rechtlichen Handeln als nicht behinderte Menschen", sagte Aichele. Als Beispiel nannte er die Stellvertretung im Betreuungsrecht. Da in der Praxis auch nach 20 Jahren immer noch in spezifischen Situationen stellvertretend für Menschen mit Behinderungen gehandelt werde, wo dies nicht erforderlich sei, müsse die Frage aufgeworfen werden, ob die rechtlichen Vorgaben hinreichend entwickelt seien, so Aichele. "Eine unzulässige Einschränkung der Selbstbestimmung durch Stellvertretung stellt ein Überbleibsel der Vormundschaft dar, die dringend überwunden werden muss", so Aichele.

Ein zweites Beispiel sei das Wahlrecht etwa nach dem Bundeswahlgesetz. Das deutsche Recht schließe "Vollbetreute" und in der forensischen Psychiatrie untergebrachte Menschen von der Bundestagswahl aus, was als menschenrechtliche Diskriminierung zu werten sei. Die gesetzlichen Ausschlüsse verstießen nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen das Recht auf politische Partizipation und seien abzuschaffen.
Der vom Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegebene Sammelband umfasst Autorenbeiträge, die das deutsche Recht, seine Begründungen und seine Praxis im Licht des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht) prüfen. Die Expertinnen und Experten blicken dabei auf menschenrechtssensible Bereiche, in denen die deutsche Rechtsordnung Menschen mit Behinderungen anders behandelt als nicht behinderte, und zeigen Handlungsbedarfe für Politik und Gesetzgebung auf.

Valentin Aichele (Hrsg.): Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention. Nomos Verlag, 2013. ISBN 978-3-8329-7153-3. http://www.nomos-shop.de/14309
 
Interview mit Dr. Valentin Aichele: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/
 
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Mittwoch, 14. August 2013

Deutsche Umwelthilfe: Kosten für Entlastung der Industrie von der EEG-Umlage drohen 2014 zu explodieren

Berlin (ots) - Großzügige Regelung der Bundesregierung kostet private Stromverbraucher und Mittelstand dieses Jahr fast fünf, im nächsten Jahr bis über sieben Milliarden Euro - Energieintensive Industrie profitiert im internationalen Wettbewerb von Energiewende.

Die Kosten für die von der Bundesregierung ausgeweitete Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage laufen aus dem Ruder. Nach 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2012 und fast 5 Milliarden im laufenden Jahr, können die von der Industrie eingesparten Stromkosten 2014 schon deutlich über die 7 Milliarden Euro Marke steigen. Das wäre der Fall, wenn die bei der zuständigen Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragten Befreiungen von der Umlage alle genehmigt würden. Die Einsparungen der einen sind die Kosten der anderen: Für die Milliardensummen aufkommen müssen alle nicht-privilegierten Stromverbraucher. Die neuen Zahlen sind Teil einer umfangreichen Analyse der Deutschen Umwelthilfe e.V. zur laufenden Strompreisdiskussion. Demnach würden 2014 bei einer nationalen Bruttostromerzeugung von insgesamt etwa 600 Terawattstunden (TWh, Milliarden kWh) schon 120 TWh privilegiert. Dabei ist die Befreiung von der Ökostrom-Umlage nur ein Baustein in einem opulenten Privilegierungsgebäude, mit dem die Bundesregierung die energieintensive Industrie angeblich vor Wettbewerbsnachteilen schützen will und das die Stromverbraucher und Steuerzahler weit über 10 Milliarden Euro pro Jahr kostet.

"Die Bundesregierung hat in ihrer Industrie-Förderpolitik jedes Maß verloren. Mit einer solidarischen Finanzierung der Energiewende oder dem von Klaus Töpfer geforderten Gemeinschaftswerk hat das nichts mehr zu tun. Wer die immer noch überwältigende Zustimmung zur Umstellung unseres Energiesystems hin zu Erneuerbaren Energien mutwillig aufs Spiel setzen will, muss sich genau so verhalten, wie es FDP und Union gerade tun", sagt DUH-Geschäftsführer Michael Spielmann. Die Entlastungen der Industrie auf Kosten aller anderen Stromverbraucher müssten weit zurückgefahren und insbesondere "in jedem Einzelfall davon abhängig gemacht werden, dass Unternehmen, die entlastet werden wollen, eigene Beiträge zur Energiewende, zum Beispiel durch Umsetzung von Effizienz- und Energiesparmaßnahmen im eigenen Betrieb nachweisen."

Spielmann wies darauf hin, dass es für die von Teilen der Wirtschaft und den Gegnern der Energiewende im Regierungslager behauptete Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe durch die Energiewende "keinen einzigen volkswirtschaftlich tragfähigen Hinweis" gebe. Der Handelsüberschuss aus diesem angeblich unter hohen Industriestrompreisen ächzenden Land habe im vergangenen Jahr mit 188 Milliarden Euro und über sieben Prozent des BIP den zweithöchsten Wert seit 1950 erreicht und werde dieses Jahr weiter wachsen. Weil die Überschüsse der einen immer die Krisenschulden der anderen seien, werde die deutsche Wirtschaft im Ausland eher als zu dominant wahrgenommen.

Spielmann wies darauf hin, dass es unter den nicht-privilegierten Stromverbrauchern tatsächlich in Deutschland "begrenzte Problemzonen" gebe. Bedürftige Haushalte einerseits und kleinere energieintensive Unternehmen andererseits würden tatsächlich von steigenden Strompreisen weit überdurchschnittlich belastet. Hier müsse die nächste Bundesregierung endlich dafür sorgen, dass Stromversorger die wegen der Einspeisung von immer mehr erneuerbarem Strom sinkenden Strombeschaffungskosten so schnell an ihre Kunden weitergeben, wie sie es bei steigenden Kosten gewohnt seien. Auch müssten entstehende Härten in bedürftigen Haushalten sozialpolitisch aufgefangen werden.

Jürgen Quentin, Projektleiter Klimaschutz und Energiewende der DUH, erläuterte dass "wegen der umfassenden Fürsorge, mit der sich die Bundesregierung den energieintensiven Betrieben in den vergangenen Jahren gewidmet hat, deren Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten zu- und nicht abgenommen hat". Für das "dauernde Gerede von der Deindustrialisierung Deutschlands" gebe es auf der Faktenebene keinerlei Begründung. Im Gegensatz zu den Strompreisen der privaten Verbraucher seien die der privilegierten Wirtschaft gleich geblieben oder gesunken, während Detailanalysen zeigten, dass in den meisten EU-Ländern ein Anstieg zu verzeichnen sei. "Deutschland liegt seit Jahrzehnten bei den Industriestrompreisen EU-weit im oberen Drittel, aber seit den Energiewendebeschlüssen gibt es im Wesentlichen nur eine Richtung. Nach unten." Das zeige beispielsweis der Strompreisindex des Verbands Industrieller Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), der seit zwei Jahren sinke und derzeit exakt das Niveau des Jahres 2005 aufweise. "Es ist schon merkwürdig: Während der VIK-Strompreisindex monatlich sinkt, jammert der Verband, der ihn erstellt, fast wöchentlich über zu hohe Strompreise."

Selbst von der angeblichen Bedrohung durch die wegen Shalegas-Boom und billigem Strom wieder erwachende Wirtschaftsmacht USA bleibe nach einer genaueren Analyse der dortigen Großhandelspreise für Strom wenig übrig. Zwar seien die Strompreise in den USA traditionell niedriger als hierzulande. Weil sie aber in jüngster Zeit im Mittel nicht stärker gesunken seien als die privilegierten Industriestrompreise in Deutschland, gebe es keine Verschiebung der Wettbewerbsfähigkeit, die irgendjemanden ängstigen müsse. Quentin erinnerte daran, "dass die Kehrseite des günstigeren Stroms in vielen Regionen der USA von jeher der beklagenswerte Zustand der dortigen Stromnetze ist." Wenn in Deutschland der Strom pro Jahr durchschnittlich 15 Minuten ausfalle und in den USA zehn- bis dreißigmal so lange, so sei auch dies ein (Kosten-)Faktor, der bei der Standortwahl von Unternehmen eine Rolle spiele.

Das Hintergrundpapier zur Pressekonferenz finden Sie unter http://l.duh.de/fj4a9